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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden, falls keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden, auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Käufers einen abweichenden Inhalt haben. Eines ausdrücklichen Widerspruchs des Verkäufers bedarf es nicht. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Bei telefonischen oder telegrafischen Bestellungen haften wir nicht für Aufnahme- oder Übermittlungsfehler.

2. Angebot

Angebote erfolgen grundsätzlich nur freibleibend hinsichtlich Lieferungsmenge, Lieferzeit und Preis.

3. Zahlung

Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Versandort. Die Zahlung hat sofort netto Kasse nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen können als Jahreszinsen 5 Prozent über dem Basiszins der europäischen Zentralbank von uns in Anrechnung gebracht werden, ohne dass es einer Inverzugsetzung unsererseits bedarf.

Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Sind besondere Zahlungsvereinbarungen getroffen, so wird trotzdem der gesamte Rechnungsbetrag bzw. die gesamte Schuld einschließlich etwaiger Wechselverbindlichkeiten sofort fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, einen Vergleichsantrag stellt, Konkurs beantragt wird oder die Vermögenslage des Kunden sich verschlechtert hat. Ebenso wird jede Schuld des Kunden fällig, wenn Schecks oder Wechsel, auch gegenüber Dritten, nicht fristgerecht eingelöst werden.

4. Mängelrüge

Etwaige Reklamationen von Beschaffenheit, Anders- oder Falschlieferungen, Menge, Gewicht oder Berechnung müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Mündliche oder telefonische Reklamationen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des Käufers durch eingeschriebenen Brief oder Telegramm oder Fernschreiben innerhalb der genannten Frist. Bei Käufen auf Besicht ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.

Bei amtlichen Probeentnahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und an uns unverzüglich in der von Beamten übergebenen amtlich versiegelten Form zur Gegenuntersuchung zu übersenden. Frisch- und Frostwaren sind in jedem Fall sachgemäß zu lagern. Die Verpflichtung des Verkäufers aus Fehl-, Falsch- oder Anderslieferungen erschöpft sich in der Zurücknahme und in der Rückerstattung des empfangenen Gegenwerts. Zur Ersatzlieferung, Preisnachlass oder Schadensersatz ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Hält der Käufer die Ware nicht unangebrochen am Bestimmungsort zum Besicht bereit, verliert er etwaige Minderungsansprüche.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser sämtlichen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, und zwar aus den gesamten geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, nachgekommen ist.

Sollte unser Eigentum durch Verarbeitung usw. kraft gesetzlicher Bestimmungen ganz oder teilweise auf den Kunden übergehen, so überträgt der Kunde hiermit sein Eigentum oder Miteigentum an der bearbeiteten Ware zu Sicherung unserer Forderungen auf uns.

Für die vorstehend genannten Fälle sind der Kunde und wir uns schon hiermit darüber einig, dass das Eigentum auf uns übergeht.

Die Übergabe wird in allen Fällen dadurch ersetzt, dass zwischen dem Kunden und uns ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart gilt, kraft dessen der Kunde die von uns übereigneten Waren für uns verwaltet.

Der Käufer ist verpflichtet, uns von eventuellen Pfändungen oder Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zu veräußern. Er tritt für diesen Fall schon jetzt seine Ansprüche gegen den Abnehmer auf Zahlung des Kaufpreises zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Unser Kunde ist verpflichtet, seinem Kunden Kenntnis von unserem Eigentumsvorbehalt zu geben.

Der Kunde ist im Falle des Weiterverkaufs ermächtigt, seine an uns abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers seine Sicherung nach seiner Wahl freizugeben, als ihr Wert die sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Stolzenau/Weser. Gerichtsstand für alle Klagen ist Stolzenau/Weser.

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